Liebe Gäste, Kunden und Freunde von Hennich & Hanschel Stadtführungen Trier

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Auftraggeber (Gast) und der „Hennich & Hanschel GbR“ (nachfolgend Gästeführer genannt). Diese nachfolgenden Vertragsbedingungen erkennen Sie mit Ihrer Buchung an.

1. Grundlage und Begriffe

1.1.Vertragspartner einer Führung/Rundfahrt sind der Kunde/Besteller/Auftraggeber (nachfolgend ‚Gast‘ genannt) einerseits und der „Hennich & Hanschel GbR“ andererseits. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Vertragsparteien ausschließlich gemäß den folgenden Bestimmungen.

1.2. Nachfolgend steht der Begriff „Gast“ sowohl für Einzelgäste, als auch für Vereine, Institutionen, Firmen und gewerbliche Auftraggeber von Gästeführungen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Jede Buchung erfolgt zu den zum Zeitpunkt der Buchungen gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der „Hennich & Hanschel GbR“.

2.2. Die Buchung kann mündlich, per Telefon oder per Email getätigt werden. Sämtliche Absprachen, Nebenabsprachen und Sonderwünsche sind nur wirksam,wenn sie schriftlich oder telefonisch (wenn möglich mind. 24h vorher) mit dem Gästeführer vereinbart sind.

2.3. Ist die Bestätigung hinsichtlich des vereinbarten Inhalts des Vertrages fehlerhaft, so hat der Gast spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu widersprechen. Liegen zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Termin der Leistungserbringung weniger als 7 Tage, hat der Widerspruch unverzüglich zu erfolgen.

2.4. Der Vertrag erlangt durch die postalische oder elektronische Bestätigung der „Hennich & Hanschel GbR“ seine Gültigkeit.

3. Leistungen

3.1. Die geschuldete Leistung der „Hennich & Hanschel GbR“ besteht aus der Durchführung der Gästeführung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.

3.2. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (Änderungen im zeitlichen Ablauf der Führung, Straßensperren, Baumaßnahmen, Änderung von Öffnungs-/Schließungszeiten) und vom Gästeführer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Führung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Gastes im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.

3.3. Soweit nicht anders beschrieben oder vereinbart, beträgt die maximale Größe für Gruppen bei (teilweise oder ganz) fußläufigen Führungen 30 Personen.

3.4. Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben.

3.5. Für Schülergruppen gilt die Klassenstärke inklusive der Aufsichtspersonen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer eventuellen Teilung der Klasse jeweils mindestens eine Aufsichtsperson bei einer Gruppe bleiben muss. Die Gästeführer übernehmen hier keine Aufsichtspflicht.

3.6. Die Führung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt.

4. Preise und Zahlung

4.1. Die vereinbarten Preise schließen die Durchführung der Gästeführung und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.

4.2. Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt des Führungsbeginns.

4.3. Das Führungshonorar ist in bar an den Gästeführer gegen Quittung auszuzahlen. Eine Zahlung auf Rechnung ist nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch möglich und spätestens sieben Tage vor dem vereinbarten Termin schriftlich anzuzeigen. In diesem Fall erfolgt die Rechnungsstellung bis zu drei Werktagen nach Auftragserfüllung.

4.4. Die Bezahlung mit Vouchern ist möglich, wenn diese korrekt ausgefüllt und vom Reiseleiter unterschrieben an den Gästeführer übergeben werden. Die „Hennich & Hanschel GbR“ wird dann eine Rechnung an den Reiseveranstalter stellen.

4.5. Eventuell anfallende Zusatzkosten (z.B. für Eintritte, Verpflegung, Transporte etc.), die nicht Vertragsbestandteil sind, sind durch den Gast direkt vor Ort bar zu zahlen.

4.6. Wird die geplante Zeitdauer der Führung auf Wunsch des Gastes verlängert und stimmt der Gästeführer zu, die Gruppe weiter zu führen, so ist bei einer Verlängerung von bis zu 60 Minuten ein Honorarzuschlag von 1 Stunde fällig (60€).

5. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

5.1. Nimmt der Gast die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies vom Gästeführer zu vertreten ist, insbesondere durch Nichtanreise bzw. Nichtantritt der Führung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl der Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so ist der Gast zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Leistung verpflichtet. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen besteht nicht. Ein Anspruch auf Nachholung der Gästeführung besteht nicht.

5.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB).

6. Rücktritt, Stornierungen und Änderungen

6.1. Der „Hennich & Hanschel GbR“ sind Rücktritte oder (Teil-)Stornierungen während der üblichen Geschäfts-/Dienstzeiten vorzugsweise schriftlich mitzuteilen, Montags – Freitags von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

6.2. Bei kurzfristiger Stornierung durch den Gast entsteht ein Anrecht auf ein Ausfallhonorar für den Gästeführer. Sofern der „Hennich & Hanschel GbR“ Kosten für die Anmietung bzw. Stornierung von Leistungen Dritter entstanden sind, werden diese dem Gast zusätzlich berechnet.

6.3. Stornierungen sind bis zu sieben Tage vor dem gebuchten Termin kostenfrei möglich.

6.4. Bei einer Stornierung ab sieben Tagen bis 24 Stunden vor dem gebuchten Termin werden 50% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.

6.5. Bei einer Kündigung später als 24 Stunden vor Führungsbeginn und am Tag der Führung selbst wird die volle vereinbarte Vergütung zahlungsfällig.

6.6. Unsere Gästeführer sind angewiesen, 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt zu warten. Die Führungsdauer verkürzt sich entsprechend. Wird die Wartezeit überschritten ist dies als Nichterscheinen zu werten und wird mit 100% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.

7. Haftung des Gästeführers

7.1. Der Gästeführer haftet gegenüber dem Gast und seinen Begleitern nicht, Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästeführers beruhen sowie für sonstige Schäden, die durch eine mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht werden.

7.2. Der Gästeführer haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Verpflegungsbetrieben, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Führung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung des Gästeführers ursächlich oder mitursächlich war.

8. Unwirksame Bestimmungen und Gerichtsstand

8.1. Salvatorische Klausel: Sofern eine Bestimmung der vorliegenden AGB nichtig sein sollte, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt.

8.2. Der Erfüllungsort ist der Ort der Leistungserbringung. Der Gerichtsstand ist Trier.